Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2025
Anbieter: Flozify GmbH, Brühlstr. 3/1, 75236 Kämpfelbach, Deutschland
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Flozify (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Leistungen im Bereich Softwareentwicklung, Webentwicklung, App-Entwicklung und verwandter digitaler Dienstleistungen.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Leistungsumfang
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. dem Projektvertrag. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (sog. Change Requests) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Preis und Zeitplan führen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Projekts notwendigen Informationen, Materialien und Zugangsdaten rechtzeitig bereitzustellen.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsmodalitäten:
- 50 % der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung (Anzahlung)
- 50 % der Gesamtvergütung bei Projektabschluss / Übergabe
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fällig.
§ 5 Lieferfristen und Termine
Vereinbarte Termine und Fristen sind nur bindend, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Lieferverzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden (z. B. fehlende Materialien, verzögerte Rückmeldungen), berechtigen den Auftragnehmer zur entsprechenden Verschiebung der Liefertermine.
§ 6 Abnahme
Nach Fertigstellung der Leistung ist der Auftraggeber verpflichtet, diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen abzunehmen. Wesentliche Mängel sind schriftlich zu benennen. Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht fristgerecht ab, gilt sie als abgenommen.
§ 7 Nutzungsrechte und Urheberrecht
Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vereinbarten Verwendungszweck. Alle Rechte, die nicht ausdrücklich übertragen wurden, verbleiben beim Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer behält das Recht, die erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken zu verwenden und zu veröffentlichen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 8 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erstellten Leistungen die vereinbarten Funktionen erfüllen. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die auf einer missbräuchlichen Nutzung, eigenmächtigen Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte oder auf nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen beruhen.
§ 9 Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind, unbeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, und zwar begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.